Tierarztpraxen mit diesem Zeichen sind Mitglieder im Bundesverband praktizierender Tierärzte und legen großen Wert auf ausführliche Beratung und Vorsorgemedizin

Herzlich willkommen in der

Kleintierpraxis Neu Wulmstorf
Dr. med. vet. Petra Sindern
21629 Neu Wulmstorf
Bahnhofstraße 66
Sprechstundentermine und Notfälle unter der Telefonnummer.....

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Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie

.......... Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt, wen sonst?

 

So z.B. sehen Antibiotikatabletten für Tiere aus

 

Häufig werden wir gefragt, ob wir „mal eben“ eine Wurmkur oder ein Flohmittel für ein Tier verkaufen könnten, das nicht Patient dieser Praxis ist.
Dürfen wir nicht!
Denn der Gesetzgeber hat genau geregelt, wie die Medikamentenabgabe erfolgen muss. Im Sinn hatte man zwar vor allem die Sicherheit der vom Tier stammenden Lebensmittel, das Arzneimittelgesetz erstreckt sich aber auch auf alle Haus- und Heimtiere.
Tierärztinnen und Tierärzten ist es gesetzlich erlaubt, eine so genannte Hausapotheke zu führen. Während des Studiums legen sie Prüfungen ab, in denen es um den richtigen Einsatz von Tiermedikamenten geht. Im Gegensatz zu „normalen“ Apothekern, in deren Studium Tiere überhaupt nicht vorkommen, lernen Tierärzte etwas über die besondere Wirkungsweise bei den verschiedenen Tierarten und über spezielle Dosisansprüche bei unterschiedlich alten Tieren. Da auch Tiere behandelt werden, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden kann, wird großer Wert auf die Vermittlung von Kenntnissen über schädliche Wirkungen auf den menschlichen Organismus gelegt.
„Normale“ Apotheker wissen über diese Probleme nichts, denn sie lernen in ihrem Studium nur etwas über eine einzige „Tierart“, nämlich den Menschen. Wenn es also um Fragen zu einem Medikament geht, das bei einem Tier eingesetzt werden soll, gilt der abgewandelte Satz:
„Zu Risiken und Nebenwirkungen von Medikamenten für Tiere
fragen Sie Ihre Tierärztin, aber nie Ihre(n) Apotheker/-in“.

Welche Mittel werden in Tierarztpraxen vorrätig gehalten?

Eingesetzt werden alle Arten von Medikamenten.

Apothekenpflichtige Medikamente
Dies sind z.B. bestimmte Anti – Floh – Tropfen, Mittel gegen Bandwürmer, bestimmte Zecken – oder Flohhalsbänder oder aber auch bestimmte Magen – oder Lebertabletten. Auch viele homöopathische Mittel sind apothekenpflichtig. Sie dürfen deshalb nicht frei gehandelt werden, weil sie Nebenwirkungen haben können, auf die Sie fachkompetent hingewiesen werden sollten.
Auch diese Mittel dürfen Tierärzte nur an in der Praxis bekannte Patienten abgeben.
Besonders problematisch sind übrigens bestimmte, „nur“ apothekenpflichtige Augenmittel, wenn sie ohne vorherige Augenuntersuchung eingesetzt werden. Sie enthalten Substanzen, die zwar für Menschen meist ungefährlich sind, das Augenlicht eines Tieres aber innerhalb eines Tages zerstören können. Verwenden Sie deshalb niemals eigene Augentropfen oder ein Präparat, zu dem ein Apotheker geraten hat, ohne dass der Patient vorher tierärztlich untersucht wurde.

Dieser Hund bekam Augentropfen, die der Besitzer verordnet bekommen hatte.

Dieser Hund bekam Augentropfen, die der Besitzer verordnet bekommen hatte. Sein Augenlicht konnte mit Mühe gerettet werden

  
Dieses Kaninchen hatte gar kein Problem mit den Augen

Die Besitzer dieses Kaninchen verließen sich auf den "kompetenten" Rat des Apothekers und verabreichten verschreibungsfreie Augentropfen. Dumm nur, dass das Tier kein Problem mit den Augen, sondern eines mit den Zähnen hatte. Ein wirklich "kompetenter" Apotheker hätte die Besitzer in eine Tierarztpraxis zur Untersuchung geschickt. Dann hätte das Kaninchen nicht eingeschläfert werden müssen!

 

_Vorbeuge

_Wissenswertes
_über Krankheiten

 

Verschreibungspflichtige Medikamente
Da die Mittel meist in der Praxis vorhanden sind, entfällt die Gebührfür die Ausstellung des Rezepts, wie Sie sie von Ihrem Menschenarzt kennen. Die „Verschreibung“ ist sozusagen Teil der Behandlung.
Verschreibungspflichtig sind z.B. Antibiotika und Herzmedikamente, die nur nach genauer Diagnose in der Ihrem Tier gemäßen Form verabreicht werden. Auch die meisten Medikamente gegen Augenkrankheiten sind aus gutem Grund verschreibungspflichtig. Viele Tropfen richten bei falscher Anwendung nämlich große, teilweise nicht mehr zu reparierende Schäden an. (s.o.)
Weithin unbekannt ist, dass auch Wurmkuren gegen Spul -, Haken- oder Peitschenwürmer verschreibungspflichtig sind.
Das bedeutet eben, dass diese Medikamente nur von Tierärzten verordnet werden dürfen, wenn der dazugehörige Patient oder eine Stuhlprobe entweder am Tag der Abgabe untersucht wurde, oder aber wenn aus vorherigen Besuchen sein Gesundheitsstatus bekannt ist. Deshalb ist es aber eben auch nicht erlaubt, ein Wurmmittel abzugeben, ohne den Patienten zu kennen. Apotheker, die dies tun, machen sich strafbar, ebenso Tierärzte/ -innen, die ohne Untersuchung verschreibungspflichtige Mittel abgeben!
Manchmal gibt es billigere Menschen - Mittel, die die selben Wirkstoffe enthalten. Diese dürfen Tierärzte nicht verschreiben, wenn ein gleiches Tierarzneimittel in Deutschland zur Verfügung steht. Das mag ärgerlich sein, aber die Gesetzgebung hat diese unlogische Bestimmung ausdrücklich so vorgeschrieben, also haben sich Tierärzte, Tierbesitzer und Apotheker daran zu halten. Schließlich fahren Sie doch auch nicht über eine rote Ampel, nur weil da gerade kein Polizist steht, der Sie anzeigen könnte, oder?

So z.B. sehen Antibiotika für Tiere aus

Sie möchten doch lieber Ihre Tiermedikamente beim „normalen“ Apotheker kaufen?

Kein Problem, es wird dann allerdings ein wenig teurer! Alle verschreibungspflichtigen Mittel von Firmen, die den Apothekergroßhandel beliefern (etwa 30% der Veterinär – Pharmafirmen) könnten sie auch mittels eines Rezeptes aus einer Tierarztpraxis (ca. 5 €) erwerben. Das Medikament kostet übrigens in der Tierarztpraxis oft weniger, als in einer „normalen“ Apotheke. Es verteuert sich aber eben um den Preis des Rezeptes, das Sie ja nicht benötigen, wenn Sie das Medikament gleich in der Praxis erwerben. Eine Untersuchung Ihres Tieres ist natürlich trotzdem weiterhin unumgänglich, um zu wissen, ob es das Mittel benötigt und ob es die Medizin wahrscheinlich auch vertragen wird. Hierbei spielen auch haftungsrechtliche Ansprüche eine Rolle. Apotheker, die verschreibungspflichtige Medikamente, z.B. eine Wurmkur gegen Rundwürmer, ohne Vorlage eines Rezeptes an Sie verkaufen, machen sich strafbar und riskieren damit leichtsinnig ihre Zulassung. Wenn Sie selbst eine solche Handlung in Auftrag geben, machen auch Sie sich strafbar.
Übrigens: Etwa 70% der Veterinär -Pharmafirmen beliefern ausschließlich Tierärzte. Deren Medikamente bekommen Sie dann überhaupt nicht in den Apotheken, dafür sind diese nur in Tierarztpraxen erhältlichen Arzneien meist deutlich billiger, als die in der Apotheke.
Persönliche Anmerkung: Ich bin immer wieder erstaunt, dass es offensichtlich eine Menge Tierbesitzer/innen gibt, die es bequemer finden, mehr Geld für das selbe Medikament auszugeben, nur um, aus welchen Gründen auch immer, den Besuch in ihrer Tierarztpraxis zu vermeiden. Wirklich "logisch" ist das meiner Ansicht nach nicht!


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Was würde denn passieren, wenn die Tierärzte das "Dispensierrecht" verlieren, also selbst keine Medikamente mehr verkaufen dürften?

Dann würde

  1. die Behandlung Ihres Tieres erheblich teurer,
  2. die Behandlung Ihres Tieres für Sie erheblich unbequemer und umständlicher und
  3. die Zeit, die Sie selbst aufwenden müssten, damit Ihr Tier behandelt werden kann, erheblich länger

Warum? Ein ganz alltägliches Beispiel:

Angenommen, Sie haben eine Katze. Weiter angenommen, dass sie seit einigen Tagen gerötete, verklebte Augen hat. Und heute morgen hat sie nicht mehr gefressen. Sie gehen mit ihr nachmittags in eine Tierarztpraxis.

Bisher, mit "Dispensierrecht"

Ohne Dispensierrecht

  

Sie verbringen 10 Minuten im Wartezimmer

Sie verbringen 10 Minuten im Wartezimmer

  

Ihre Katze wird im Sprechzimmer untersucht. Die Diagnose: "fieberhafte, eitrige Conjunctivitis und Bronchopneumonie", also Entzündung der Bindehäute, der Bronchien und der Lunge.

Ihre Katze wird im Sprechzimmer untersucht. Die Diagnose: "fieberhafte, eitrige Conjunctivitis und Bronchopneumonie", also Entzündung der Bindehäute, der Bronchien und der Lunge.

  

Ihre Katze bekommt 2 Injektionen. Eine davon enthält ein Antibiotikum.

Ihre Katze bekommt 2 Injektionen. Eine davon enthält ein Antibiotikum.

  
 

Bis hierher ist alles gleich, aber jetzt zeigt sich der deutliche Nachteil für Sie und für Ihr Tier:

  

Sie bekommen 12 Antibiotikumtabletten in einer in der Praxis vorhandenen Packung, mit denen Sie die Katze in den nächsten 6 Tagen nach genauer tierärztlicher Anweisung behandeln müssen. Außerdem bekommen Sie eine Tube Augensalbe, die ebenfalls vorrätig ist.

Man stellt ein Rezept für die benötigten Medikamente aus, Rezeptgebühren (1 - 3 facher Satz, d.h. 4 - 12 Euro zusätzliche Kosten für Sie, die bisher nie angefallen sind)

  

Sie bezahlen die gesamte Behandlung Ihrer Katze und verlassen die Praxis nach 25 bis 30 Minuten, Ihrer Katze wird es bald besser gehen. Das war's!

Sie fahren oder gehen in die Apotheke (zusätzlich 10 bis 30 Minuten)

  

............

Die Apotheke kann die Vielfalt an tierärztlichen Medikamenten nicht vorrätig halten, man bestellt die benötigten Tabletten. Menschen- Medikamente mit den selben Inhaltsstoffen darf man Ihnen stattdessen nicht abgeben, das ist strafbar (s.o.).

  

............ (Sie haben für andere Dinge Zeit)

Sie fahren oder gehen erneut in die Apotheke (zusätzlich 20 bis 30 Minuten)

  

............

Die Apotheke hat das Medikament nun bekommen. In der Apotheke muss nach geltendem Recht immer der so genannte "Festpreis" berechnet werden, die bis zu 10% über denen der Tierärzte (die diese Festpreise unterschreiten dürfen) liegen kann. Das Medikament kann also neben der Rezeptgebühr auch hierdurch nochmals teurer sein.

Ergebnis: Neben den 25 - 30 Minuten in der Tierarztpraxis benötigen Sie bis zu einer weiteren Stunde zusätzliche Zeit. Sie müssen zusätzliche, umständliche Wege zurücklegen. Außerdem wird die Behandlung deutlich teurer, weil Sie ein kostenpflichtiges Rezept benötigen und weil Sie manchmal Tabletten, die zudem teurer sein können, als sie es vorher in der Tierarztpraxis waren, kaufen müssen.

© Copyright Dr. med. vet. Petra Sindern, Neu Wulmstorf, Mai 2010

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